In einem Interview mit der "Legal Tribune Online“ (LTO) erläuterte Schumachers Anwalt Felix Damm, warum die Familie keinerlei Informationen preisgibt. "Es gab Überlegungen, eine abschließende Mitteilung über seinen Zustand zu veröffentlichen“, so Damm. Doch diese Idee wurde verworfen. "Danach wäre es nicht beendet gewesen. Medien hätten immer wieder neue Details verlangt, und die Familie hätte sich dem Vorwurf der freiwilligen Selbstöffnung ausgesetzt.“
Damm betonte, dass einmal veröffentlichte Informationen die rechtliche Grundlage für weitere Berichterstattung schaffen könnten. Dies würde den Schutz der Privatsphäre erheblich erschweren.
Abwägung zwischen Privatsphäre und öffentlichem Interesse
Kurz nach dem Unfall gaben Schumachers Ärzte allgemeine Informationen heraus, die jedoch keine Grundlage für Spekulationen boten. Laut Damm verstehen die meisten Fans, dass die Familie ihre Privatsphäre wahren möchte: "Die meisten kommen gut damit zurecht, nicht genau zu wissen, wie es Schumacher geht.“ Ein besonders abschreckendes Beispiel für mediale Übertreibungen schilderte Damm: Eine Zeitschrift hatte fälschlicherweise auf dem Titelblatt suggeriert, Schumacher sei verstorben. Die Folge: Eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro – eine der höchsten Entschädigungen für eine einzelne Aussage, wie Damm anmerkte.
Die Gratwanderung zwischen Privatsphäre und öffentlichem Interesse bleibt für die Familie eine ständige Herausforderung. Doch für sie hat der Schutz Michael Schumachers oberste Priorität.